Markise
Auch: Sonnenmarkise · Kassettenmarkise
Eine Markise ist ein ausfahrbarer Sonnenschutz aus wetterfestem Textilgewebe, der über Terrassen, Balkonen oder Fenstern angebracht wird und bei Bedarf ein- und ausgefahren werden kann. Sie schützt vor direkter Sonneneinstrahlung, reduziert die Aufheizung der Innenräume und wird zunehmend auch mit Sensor- und Motorsteuerung ausgestattet.
Ausführliche Erklärung
Markisen gibt es in verschiedenen Bauformen: Gelenkarmmarkisen (klassisch, für Terrassen und Balkone), Fallarmmarkisen (für Fenster und Wintergärten), Kassettenmarkisen (mit geschütztem Stoffgehäuse) sowie Senkrechtmarkisen als seitlicher Sicht- und Windschutz. Für die Maklerpraxis sind folgende Punkte wesentlich:
- Bauliche Veränderung bei WEG: Die Anbringung einer Markise an einer Fassade, die zum Gemeinschaftseigentum gehört, gilt bei Eigentumswohnungen als bauliche Veränderung nach § 20 WEG und bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, insbesondere hinsichtlich Farbe, Modell und Befestigungsart (einheitliches Erscheinungsbild der Fassade).
- Energetischer Nutzen: Außenliegender Sonnenschutz wie Markisen ist deutlich wirksamer gegen sommerliche Überhitzung als innenliegende Verschattung und wird im Rahmen des sommerlichen Wärmeschutzes (GEG) bei Neubauten und Sanierungen positiv bewertet.
- Wertsteigerung: Eine hochwertige, elektrisch bedienbare Markise an Terrasse oder Balkon wird von Käufern als attraktives Ausstattungsmerkmal wahrgenommen, insbesondere bei südausgerichteten Objekten.
- Instandhaltung: Der Zustand von Bespannung, Motor und Mechanik sollte bei der Besichtigung geprüft werden, da ein Austausch (insbesondere bei großen Terrassenmarkisen) mehrere hundert bis tausend Euro kosten kann.
Beispiel aus der Praxis
Ein Eigentümer möchte an seinem Balkon eine große, weit auskragende Markise anbringen, die optisch von den WEG-Vorgaben abweicht. Die Eigentümerversammlung muss der baulichen Veränderung nach § 20 WEG zustimmen, bevor die Montage erfolgen darf.
Rechtsgrundlage
- § 20 WEG – Zustimmungspflicht für bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum bei Eigentumswohnungen.
- Landesbauordnungen – Ggf. relevante Abstandsflächen- und Ausladungsregelungen bei größeren Markisenanlagen.
- Bebauungspläne – Können bei denkmalgeschützten oder gestaltungsrechtlich sensiblen Gebäuden Vorgaben zu Farbe und Form machen.