Marktanpassungsfaktor (Vergleichswert)
Auch: Sonderfaktor Vergleichswert · Marktanpassung im Vergleichswertverfahren
Der Marktanpassungsfaktor im Vergleichswertverfahren ist der Zu- oder Abschlag, mit dem ein aus Vergleichspreisen abgeleiteter vorläufiger Wert an die tatsächlichen, aktuellen Marktverhältnisse angepasst wird, wenn die verwendeten Vergleichsdaten diese nicht ausreichend abbilden.
Ausführliche Erklärung
Das Vergleichswertverfahren leitet den Wert einer Immobilie aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte ab. In der Praxis stimmen die verfügbaren Vergleichsdaten aber selten exakt mit dem Bewertungsobjekt und dem Bewertungsstichtag überein – sie stammen aus anderen Zeitpunkten, leicht abweichenden Lagen oder Objektmerkmalen. Die ImmoWertV sieht dafür ein mehrstufiges Anpassungssystem vor:
- Indexreihen (§ 18 ImmoWertV): passen Vergleichspreise zeitlich an, indem sie die allgemeine Preisentwicklung des Teilmarkts zwischen dem Verkaufszeitpunkt der Vergleichsdaten und dem aktuellen Bewertungsstichtag berücksichtigen.
- Umrechnungskoeffizienten (§ 19 ImmoWertV): gleichen Abweichungen einzelner Grundstücksmerkmale aus (z. B. Grundstücksgröße, Erschließungszustand, Geschossflächenzahl).
- Vergleichsfaktoren (§ 20 ImmoWertV): durchschnittliche, auf eine Bezugseinheit bezogene Werte für Normobjekte, die insbesondere bei bebauten Grundstücken (z. B. Ertragsfaktoren für Mehrfamilienhäuser) angewendet werden.
Reichen diese Instrumente nicht aus, um die "allgemeinen Wertverhältnisse" realitätsnah abzubilden – etwa bei sich schnell verändernden Märkten oder dünner Datenlage – ist ergänzend eine Marktanpassung durch marktübliche Zu- oder Abschläge vorzunehmen, um den marktangepassten vorläufigen Vergleichswert zu erhalten.
Praxisrelevanz für Makler:
- Der Marktanpassungsfaktor erklärt, warum ein Gutachten trotz "veralteter" Vergleichsdaten zu einem realistischen, aktuellen Wert kommen kann – wichtig als Argumentationshilfe gegenüber Verkäufern, die auf veraltete Vergleichspreise verweisen.
- In schnell steigenden oder fallenden Märkten (z. B. nach Zinsänderungen) ist eine sorgfältige Marktanpassung entscheidend, da unangepasste Vergleichspreise systematisch zu hoch oder zu niedrig liegen können.
- Der Begriff ist von dem in § 21 ImmoWertV geregelten Sachwertfaktor zu unterscheiden, der die Marktanpassung im Sachwertverfahren (nicht im Vergleichswertverfahren) leistet.
Beispiel aus der Praxis
Für ein Reihenhaus liegen Vergleichspreise aus dem Vorjahr vor. Da der lokale Markt seither um 6 % gestiegen ist, wird der Vergleichswert zunächst mittels der amtlichen Indexreihe des Gutachterausschusses um 6 % nach oben angepasst. Zusätzlich weicht das Grundstück durch eine überdurchschnittliche Grundstücksgröße von den Vergleichsobjekten ab, was über einen Umrechnungskoeffizienten von 1,03 ausgeglichen wird.
Rechtsgrundlage
- § 18 ImmoWertV – Indexreihen zur zeitlichen Marktanpassung.
- § 19 ImmoWertV – Umrechnungskoeffizienten zum Ausgleich abweichender Grundstücksmerkmale.
- § 20 ImmoWertV – Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke.