Projektentwicklungsfonds

Auch: Development Fund · Development-Fonds · Projektentwicklungs-Fonds

Ein Projektentwicklungsfonds ist ein geschlossener oder teilgeschlossener Immobilienfonds, dessen Kapital gezielt in die Entwicklung neuer Immobilien fließt – von der Grundstücksbeschaffung über Planung und Bau bis zur Fertigstellung oder Erstvermietung. Anleger tragen dabei ein deutlich höheres Risiko als bei Fonds mit fertiggestellten Bestandsimmobilien, erwarten dafür aber auch höhere Renditen.

Ausführliche Erklärung

Projektentwicklungsfonds gehören zur Risikoklasse „Opportunistic" oder „Value-Add" innerhalb der Core-Satellite-Strategie und unterscheiden sich damit fundamental von Core-Fonds, die in vermietete, cashflow-stabile Bestandsimmobilien investieren. Für den Makler relevant ist vor allem das Verständnis der Risikostruktur:

  • Entwicklungsrisiko: Baukosten- und Terminüberschreitungen, Genehmigungsverzögerungen, Insolvenz von Bauunternehmen.
  • Vermarktungsrisiko: Unsicherheit, ob die fertiggestellten Flächen zu den kalkulierten Mieten oder Verkaufspreisen abgesetzt werden können.
  • Kein laufender Cashflow: Anders als bei Bestandsfonds gibt es während der Bauphase meist keine Mieteinnahmen, der Anleger partizipiert primär an der Wertschöpfung durch die Fertigstellung.

Rechtlich unterliegen Projektentwicklungsfonds, sofern sie als Publikums- oder Spezial-AIF aufgelegt sind, dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und stehen unter Aufsicht der BaFin. Häufig werden solche Vehikel auch als Club Deal oder über Projektgesellschaften (GmbH & Co. KG) außerhalb der KAGB-Regulierung strukturiert, wenn nur ein kleiner, professioneller Investorenkreis beteiligt ist. Für Makler ist dieser Fondstyp vor allem bei der Vermittlung von Bauträgergrundstücken, Forward-Deals und Off-Market-Projektentwicklungen relevant, da institutionelle Projektentwicklungsfonds häufig als Käufer größerer Baugrundstücke oder als Verkäufer fertiggestellter Wohn- und Gewerbeeinheiten auftreten.

Beispiel aus der Praxis

Ein Projektentwicklungsfonds erwirbt ein Grundstück in einer deutschen Großstadt, lässt darauf ein Wohnquartier mit 200 Einheiten errichten und veräußert die fertiggestellten Wohnungen anschließend einzeln oder im Paket an Endkäufer bzw. institutionelle Bestandshalter. Die Anleger des Fonds erhalten ihre Rendite erst nach Verkauf, nicht durch laufende Mieteinnahmen während der Bauzeit.

Rechtsgrundlage

  • KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) – regelt Auflage und Vertrieb von Investmentvermögen, sofern der Fonds als AIF strukturiert ist.
  • § 1 KAGB – Definition von Investmentvermögen und Abgrenzung zu operativ tätigen Projektgesellschaften.
  • Keine spezielle immobilienrechtliche Sondernorm; im Übrigen gelten allgemeine Bauträger- und Gesellschaftsrechtsvorschriften.

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