Provisorium
Auch: Bauprovisorium · Interimslösung
Ein Provisorium ist eine bewusst zeitlich befristete Übergangslösung – baulich, technisch oder organisatorisch –, die einen Zustand oder eine Nutzung bis zur Umsetzung der geplanten endgültigen Lösung überbrückt.
Ausführliche Erklärung
Im Immobilien- und Baukontext bezeichnet Provisorium meist eine vorübergehende bauliche Maßnahme, etwa eine Behelfsheizung während einer Heizungssanierung, einen Baucontainer als Interimsbüro während eines Umbaus oder eine provisorische Erschließung einer Baustelle. Provisorien sind grundsätzlich nicht auf Dauer angelegt und unterscheiden sich damit rechtlich von endgültigen baulichen Anlagen: Für zeitlich begrenzte bauliche Anlagen (sogenannte „Fliegende Bauten" oder befristete Nutzungen) sehen die Landesbauordnungen teilweise vereinfachte oder abweichende Genehmigungsverfahren vor, wobei die Befristung ausdrücklich festgelegt und die spätere Rückbauverpflichtung gesichert sein muss.
In der Immobilienpraxis begegnet der Begriff häufig bei Sanierungs- und Modernisierungsprojekten, in denen Mieter oder Nutzer während der Bauphase in Ausweichräume oder Übergangswohnungen (Interimswohnungen) ziehen, während gebäudetechnische Provisorien (z. B. mobile Heizzentralen) den laufenden Betrieb sicherstellen. Bei der Projektsteuerung ist ein Provisorium ein planbarer Bestandteil des Bauzeitenplans, dessen Kosten und Dauer in der Kalkulation berücksichtigt werden müssen, da sich Bauverzögerungen unmittelbar auf die Standzeit und Folgekosten des Provisoriums auswirken.
Beispiel aus der Praxis
Während der Kernsanierung eines Mehrfamilienhauses wird für die verbleibenden Bewohner eine provisorische Warmwasserversorgung über eine mobile Heizzentrale im Hof eingerichtet, bis die neue Gebäudeheizung nach Abschluss der Sanierung wieder betriebsbereit ist.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle bundeseinheitliche Rechtsgrundlage. Für zeitlich befristete bauliche Anlagen können die Landesbauordnungen vereinfachte Genehmigungsverfahren vorsehen; die Befristung und Rückbauverpflichtung sind dabei üblicherweise vertraglich oder baurechtlich zu sichern.