Vorverkaufsphase

Auch: Verkaufsvorbereitung · Vorbereitungsphase

Die Vorverkaufsphase ist der Zeitraum vor Beginn der aktiven Vermarktung einer Immobilie, in dem der Eigentümer – häufig gemeinsam mit einem Makler – Wertermittlung, Unterlagenbeschaffung und Verkaufsstrategie vorbereitet.

Ausführliche Erklärung

Die Vorverkaufsphase ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine in der Maklerpraxis gebräuchliche Bezeichnung für die Zeit zwischen der Entscheidung, eine Immobilie zu verkaufen, und dem tatsächlichen Beginn der Vermarktung (Erstellung des Exposés, Schaltung von Anzeigen, erste Besichtigungen). Typische Schritte in dieser Phase sind:

  • Wertermittlung: Ermittlung eines realistischen Angebotspreises, häufig durch eine Marktwerteinschätzung des Maklers oder ein Wertgutachten.
  • Unterlagenbeschaffung: Zusammenstellung von Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrissen, Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen), Nachweisen zu Modernisierungen und ggf. Nebenkostenabrechnungen.
  • Verkaufsstrategie: Entscheidung über Vermarktungskanäle, Zeitplan, Zielgruppe und Auftragsform (z. B. einfacher Auftrag oder Alleinauftrag).
  • Objektvorbereitung: Kleinere Instandsetzungen, Home-Staging oder professionelle Fotografie zur Optimierung der Präsentation.

Rechtlich relevant wird die Vorverkaufsphase vor allem, sobald erste Kontakte zu potenziellen Käufern oder Maklern aufgenommen werden: Bereits hier können vorvertragliche Pflichten im Sinne der culpa in contrahendo entstehen, etwa wenn dem Makler bereits in dieser Phase unrichtige Angaben zum Objekt gemacht werden, die später ins Exposé übernommen werden. Eine sorgfältige Vorverkaufsphase reduziert daher nicht nur die Vermarktungsdauer, sondern auch das Risiko späterer Haftungsfälle wegen fehlerhafter Exposéangaben.

Beispiel aus der Praxis

Bevor ein Einfamilienhaus offiziell zum Verkauf angeboten wird, lässt der Eigentümer in der Vorverkaufsphase eine Marktwerteinschätzung erstellen, besorgt den aktuellen Energieausweis und beauftragt einen Fotografen für professionelle Aufnahmen. Erst danach beginnt die eigentliche Vermarktung mit Exposé und Online-Inseraten.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage – die Vorverkaufsphase ist ein Praxisbegriff ohne eigenständige Regelung; vorvertragliche Pflichten aus dieser Zeit richten sich nach den allgemeinen Grundsätzen der culpa in contrahendo (§ 311 Abs. 2 BGB).

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