WEG-Reform 2020
Auch: WEMoG · Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz
Die WEG-Reform 2020 bezeichnet das zum 1. Dezember 2020 in Kraft getretene Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), mit dem das Wohnungseigentumsgesetz umfassend überarbeitet wurde – unter anderem bei baulichen Veränderungen, der Verwalterstellung und der Beschlussfassung.
Ausführliche Erklärung
Das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, kurz WEMoG) wurde im Oktober 2020 verkündet und trat zum 1. Dezember 2020 in Kraft. Es handelt sich um die bislang umfangreichste Reform des Wohnungseigentumsrechts seit dessen Einführung 1951.
Zu den wichtigsten Änderungen zählen:
- Bauliche Veränderungen (§ 20 WEG): Statt der früher meist erforderlichen Einstimmigkeit genügt seither in der Regel ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Zugleich wurde ein Anspruch einzelner Eigentümer auf bestimmte privilegierte Maßnahmen eingeführt, etwa Barrierefreiheit, Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge, Einbruchschutz, Glasfaseranschluss oder Balkonkraftwerke.
- Erhaltungsrücklage: Die bis dahin gebräuchliche Bezeichnung "Instandhaltungsrücklage" wurde durch den gesetzlichen Begriff "Erhaltungsrücklage" abgelöst (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG); an der fehlenden gesetzlichen Mindesthöhe änderte sich dadurch nichts.
- Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft: Die Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wurde ausdrücklich gesetzlich verankert (§ 9a WEG).
- Verwalter: Neu eingeführt wurden unter anderem ein Zertifizierungsverfahren für Verwalter (§ 26a WEG) sowie ein Anspruch einzelner Wohnungseigentümer auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters als Teil ordnungsmäßiger Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG).
- Vermögensbericht: Der Verwalter muss jährlich einen Vermögensbericht erstellen, der den Stand der Rücklagen und wesentliches Gemeinschaftsvermögen ausweist (§ 28 Abs. 4 WEG).
- Beschlussfassung und Versammlung: Erleichterungen bei Umlaufbeschlüssen sowie die Möglichkeit rein virtueller Eigentümerversammlungen wurden eingeführt.
Für Makler ist die Reform vor allem bei der Beratung von Käufern und Verkäufern von Eigentumswohnungen relevant, da sich Fragen zu baulichen Veränderungen, Rücklagenhöhe und Verwalterbestellung seither anders beantworten als nach altem Recht.
Beispiel aus der Praxis
Ein Wohnungseigentümer möchte eine Wallbox für sein Elektroauto installieren. Nach altem Recht hätte er dafür die Zustimmung aller Miteigentümer benötigt; seit der WEG-Reform 2020 kann er die Gestattung als privilegierte Maßnahme verlangen, während die Eigentümergemeinschaft nur noch über die konkrete Umsetzung mitentscheidet.
Rechtsgrundlage
- WEMoG (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) – Reformgesetz, in Kraft seit 1. Dezember 2020, das das Wohnungseigentumsgesetz umfassend neu fasste.